Porträtfoto von Fachanwalt Andreas Günthert

Tätigkeitsbereiche

Herr Günthert berät und vertritt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Sein Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Gesellschaftsverträgen sowie in der Vertretung vor Arbeitsgerichten und Handelsgerichten.

Werdegang


  • Studium an der Universität Freiburg
  • Ausbildung zum Bankkaufmann
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht